Betreiberverantwortung - in vielen Unternehmen immer noch unterschätzt

30. September 2021

Das Thema Betreiberverantwortung spielt eine immer größere Rolle in Immobilien.



Denn je komplexer die Technische Gebäudeausrüstung ist (TGA), umso mehr rechtliche und formale Rahmenbedingungen müssen im Blick behalten werden.

Dabei bedeutet die Einhaltung der Betreiberverantwortung die Berücksichtigung ganz unterschiedlicher Aspekte wie Versicherungsrechtliche Pflichten, Baurechtliche Anforderungen, Vorschriften der Berufsgenossenschaft, Arbeitsschutzrichtlinien oder Umweltrichtlinien.


Eine Einhaltung all dieser Pflichten ist kompliziert. Sie setzt nicht nur eine genaue Kenntnis des aktuell gültigen Regelwerks voraus. Sie kann auch nur dann eingehalten werden, wenn eine lückenlose Dokumentation aller technischen Anlagen, sowie eine Berücksichtigung aller Prüfintervalle erfolgt.


Sowohl der Aufwand wie auch die Notwendigkeit einer gründlichen Bestandsaufnahme wird dabei von vielen Unternehmen unterschätzt.


Denn der Nutzen einer strikten Einhaltung der Betreiberverantwortung ist für viele Unternehmen nicht immer offensichtlich. Ohne Zwischenfälle können Lücken in der Betreiberverantwortung so über Jahre hinweg “übersehen” werden.

 

Passiert allerdings ein Unglück ist der Schaden enorm. Der Eigentümer wird nicht nur regresspflichtig gegenüber Versicherungen. Die handelnden Personen können im Schadensfall auch ganz persönlich in die Pflicht genommen werden.

 

In diesem Fall ist die Rede von natürlichen Personen in persönlicher Haftung. Das bedeutet: Verantwortliche Führungskräfte begehen ein Organisationsverschulden, wenn sie ihren Betreiberpflichten nicht nachkommen.


Passiert beispielsweise ein Unfall bei einem ausführenden Dienstleister, kann durchaus auch der Auftraggeber in der Pflicht sein.

 

Genauso ist es bei ausführenden Kräften im eigenen Haus. Passieren hier Unfälle oder Fehler, beispielsweise durch mangelhafte Wartung oder fehlende Prüfungen, ist nicht nur der operative Mitarbeiter, sondern vielmehr auch sein Organisationsleiter verantwortlich.

 

Im Zweifel bedeutet das: Ein Schadensfall kann lange Rechtsstreitigkeiten und im schlimmsten Fall schwerwiegende persönliche Folgen mit sich ziehen.


Um diesem Dilemma vorzubeugen, gibt es nur eine Lösung. Sich der Betreiberverantwortung stellen: Technisch, rechtlich und organisatorisch.

31. März 2022
Im Juni ist es tatsächlich so weit. Dann ist es genau 20 Jahre her, dass Uwe Antz und Sandra Rataj-Antz BASIC gegründet haben. 20 Jahre in denen viel passiert ist. 20 Jahre in denen BASIC immer größer wurde und sich langsam von einem kleinen Familienunternehmen zu einem deutschlandweit tätigen Mittelständler mit rund 150 Mitarbeitern in der BASIC Unternehmensgruppe entwickelt hat. Gleichzeitig sind wir das familiär geprägte inhabergeführte Unternehmen aus der Anfangszeit geblieben. Wir finden, das ist ein Grund zum Feiern! Zu einem großen Sommerfest laden wir unsere Wegbegleiter der letzten 20 Jahre ein und freuen uns auf unsere Mitarbeiter, Geschäfts- und Standortpartner mit ihren Familien. Gefeiert wird auf dem Außengelände rund um die BASIC Firmenzentrale. Geboten werden unter anderem ein Kinderprogramm, interaktive Spielstationen, Führungen, sowie diverse Grillstationen, die von einem lokalen Caterer betreut werden. Für beschwingte Töne sorgt die Liveband „small ist bautiful“. Wir freuen uns bei BASIC schon sehr auf diesen Termin und werden unsere Geschäftspartner über weitere Details zum Jubiläum in diesem Jahr auf dem Laufenden halten.
31. März 2022
Wie in jedem Jahr hat auch das Jahr 2022 einige Änderungen im Vergaberecht mit sich gebracht, die von unseren Consultants bei der Durchführung von Ausschreibungsverfahren selbstverständlich berücksichtigt werden. Schwellenwerte steigen Die Schwellenwerte bei Liefer- und Dienstleistungen sind am 1. Januar 2002 bei EU-Ausschreibungen von 214.000 € auf 215.00 € gestiegen. Bei oberen und obersten Bundesbehörden stieg der Schwellenwert von 428.000 € auf 431.000 €. VOB/A-Privilegierung endet Die Privilegierungen für Bauleistungen zu Wohnzwecken VOB/A in Verbindung sind seit dem 31.12.2021 nicht mehr gültig. Damit reduziert sich unter anderem Wertgrenze für die Freihändige Vergabe von 100.000 € auf 10.000 €. Mindestlohn steigt Wichtig bei der Kalkulation von Angeboten ist auch die Steigerung des bundesweiten Mindestlohns auf 9,82 € seit dem 1.1.2022. Von Bedeutung dürfte mittelfristig vor allem auch die Ankündigung der Ampel-Regierung sein, den Mindestlohn auf 12 Euro erhöhen zu wollen. Dies dürfte insbesondere in Branchen, in denen traditionell mit geringen Margen kalkuliert wird (etwa Reinigungsdienstleistungen) für eine gewisse Dynamik sorgen.
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