Stellung eines Brandschutzbeauftragten
Wir stellen gerne den Brandschutzbeauftragten in einer Immobilie und übernehmen entsprechende Betreiberpflichten
Was wir Ihnen bieten
- Unterstützung in allen Fragen des vorbeugenden Brandschutzes und erledigt seine Aufgaben gemäß § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes.
- Ausbildung von Brandschutz- und Räumungshelfern und Schulung von Mitarbeitern
- Regelmäßige Brandschutzbegehungen mit Vorschlägen zur Mängelbeseitigung
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Regelmäßige Kontrollen der brandschutztechnischen Einrichtungen
- Konzeption einer gesetzkonformen/sinnvollen Flucht- und Rettungswegbeschilderung
- Erstellen und Aktualisieren der Brandschutzordnung sowie von Flucht- und Rettungswegplänen